Es ist ein Schulterschluss, den man in dieser Branche selten sieht: Universal Music, Sony Music und Warner Music, sonst erbitterte Konkurrenten um Marktanteile, reichen am 24. Juni 2024 koordiniert über den Branchenverband RIAA Klage gegen dieselben zwei Gegner ein. Im Visier: Suno und Udio, die beiden bekanntesten Anbieter generativer KI-Musik.
Der Vorwurf ist in beiden Fällen derselbe. Die Modelle, so die Kläger, seien mit riesigen Mengen urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen trainiert worden: ohne Lizenz, ohne Vergütung, ohne auch nur zu fragen. Die Klageschriften nennen zunächst 560 konkrete Aufnahmen und fordern Schadenersatz von bis zu 150.000 US-Dollar pro Werk, dem im US-Urheberrecht maximal möglichen Satz. Verhandelt wird an zwei Orten: gegen Suno in Boston, gegen Udio in New York.
Worum es geht
Generative Musik-KI funktioniert nur, wenn sie vorher gehört hat: sehr viel, sehr genau. Genau dieses Training steht im Zentrum des Streits. Die Labels argumentieren, dass die Aufnahmen nicht nur „inspiriert“ hätten, sondern als Kopiervorlage gedient hätten. Die Gegenseite beruft sich auf Fair Use: Das Lernen aus existierender Musik sei nichts grundsätzlich anderes als das, was jede Musikerin und jeder Musiker tut. Ob ein Modell „lernt“ oder schlicht kopiert, ist damit keine technische, sondern eine juristische Grundsatzfrage, und sie ist bis heute nicht entschieden.
Vom Gerichtssaal an den Verhandlungstisch
Denn während die Verfahren liefen, passierte etwas anderes. Im Oktober 2025 legte Universal seinen Streit mit Udio bei und kündigte im selben Atemzug eine gemeinsame, lizenzierte KI-Musikplattform an. Wenige Wochen später folgte Warner: erst mit einem Settlement samt Lizenzvertrag bei Udio, dann als erster Major mit einem Lizenzdeal bei Suno, inklusive angekündigter neuer Modelle für 2026 und Einschränkungen dafür, was Nutzer mit den erzeugten Songs tun dürfen. Udio sammelte danach weiter Kataloge ein: Nach Universal, Warner und dem Indie-Verband Merlin kam im April 2026 Kobalt als vierter großer Rechtekatalog dazu.
Der größte Urheberrechtsstreit der Streaming-Ära endet bisher nicht mit einem Urteil, sondern mit Verträgen.
Wer noch kämpft
Übrig bleibt vor allem Sony, als einziger Major ohne Deal in beiden Verfahren, und Universal im Suno-Prozess. Im Mai 2026 eskalierten die verbliebenen Kläger noch einmal: Sie beantragten, die Bostoner Klage von 560 auf 61.026 Aufnahmen auszuweiten, nachdem Audio-Fingerprinting in Sunos Trainingsdaten eigene Kataloge in großem Stil identifiziert hatte. Bei 150.000 Dollar pro Werk läge die rechnerische Obergrenze damit im Milliardenbereich. Suno hält dagegen und verweist darauf, dass das New Yorker Gericht eine ähnliche Ausweitung im Udio-Verfahren bereits abgelehnt hat. Ein Fair-Use-Grundsatzurteil rückt damit weiter in die Ferne, nach aktuellem Verfahrensstand kaum vor 2027.
Dem Geschäft schadet der offene Rechtsstreit erstaunlich wenig. Im Juni 2026 holte sich Suno weitere 400 Millionen Dollar, zu einer Bewertung von 5,4 Milliarden. Wer so investiert, wettet darauf, dass am Ende lizenziert statt verboten wird.
Europa entscheidet früher
Die eigentliche Grundsatzentscheidung könnte deshalb zuerst in München fallen. Die GEMA verklagt Suno seit Jänner 2025 wegen sechs Kompositionen aus ihrem Repertoire, darunter „Atemlos“ und „Daddy Cool“. Es ist das erste europäische Verfahren zu Audio-KI überhaupt, und anders als in den USA gibt es hier kein Fair Use: Es geht darum, ob die Text-und-Data-Mining-Schranke des EU-Rechts KI-Training auf geschützten Aufnahmen deckt. Das Landgericht München I verhandelte am 9. März 2026, die Verkündung ist für den 31. Juli 2026 angesetzt. Dass die GEMA vor derselben Kammer bereits im November 2025 gegen OpenAI gewonnen hat, damals ging es um Liedtexte, macht das Verfahren nicht kleiner.
Was das für die Szene heißt
Die Lizenzökonomie für KI-Musik entsteht gerade, nur eben nicht durch ein Urteil, sondern durch private Verträge. Das hat Folgen: Die Konditionen bleiben geheim, einen öffentlichen Maßstab gibt es nicht, und am Tisch sitzen die, die groß genug sind, um verklagt und umworben zu werden: Majors, Merlin, Kobalt. Kleine Rechteinhaber ohne Verband stecken womöglich in denselben Trainingsdaten, nur ohne Deal und ohne Scheck.
Genau deshalb lohnt der Blick nach München. Ein Urteil schafft, was ein Settlement nie schafft: eine Regel, auf die sich auch die berufen können, die keinen Konzernjuristen hinter sich haben. Bis dahin gilt für die Szene, was für die ganze Karte gilt: Wer Rechte hält, sollte wissen, wer gerade mit wem verhandelt, und wer nur noch so tut, als würde gestritten.