Österreichs Verwertungsgesellschaft (Wien). Pragmatischer als die GEMA: fordert Vergütung, klagt aber nicht selbst. KI-Musik ohne menschlichen Schöpfer ist in AT nicht schützbar.
Das erste europäische Urteil zu generativer Musik-KI hat eine Verwertungsgesellschaft erstritten, die zweieinhalb Jahre lang einen Apparat dafür gebaut hat. Österreich hat den nötigen Rechtsvorbehalt seit November 2023 erklärt und seither nichts damit gemacht.